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Aufenthaltsordnung

Nutzungsordnung für das SCHLOSS (im Folgenden „Nutzungsordnung”)

Definitionen:

Schloss – Gebäude, Apartment, Gemeinschaftsbereich des Gebäudes, Hof, Garten, Bereich für Lagerfeuer und andere Teile des Grundstücks, die der Gast/die Gäste (Mieter) während ihres Aufenthalts nutzen können, sowie Parkplätze. 

Allgemeines

Die Hausordnung ist integraler Bestandteil des Mietvertrags zwischen dem Gast und dem Eigentümer des Schlosses (Vermieter).

Die Nutzung des Schlosses setzt voraus, dass der Gast alle Punkte dieser Hausordnung gelesen und akzeptiert hat.

Einhaltung der Nachtruhe

Der Mieter hält sich an die Regeln der sogenannten Nachtruhe (zwischen 23 und 7 Uhr morgens) und pflegt gute Beziehungen zu den anderen Gästen der Apartments (z. B. informiert er diese im Voraus über geplante gesellschaftliche Veranstaltungen und holt deren Zustimmung zur Verletzung der Nachtruhe ein).

Pflege des Schlosses

Der Mieter verpflichtet sich, das Schloss sauber zu halten und die im gesamten Schloss geltenden Ordnungsregeln einzuhalten. Abfälle dürfen ausschließlich in den/die Mülleimer und die entsprechenden Behälter auf dem Schlossgelände (im Zusammenhang mit der Mülltrennung) entsorgt werden.

Technische Betreuung des Schlosses

Der Gast des Schlosses verpflichtet sich, den Eigentümer über alle Mängel, Schäden und Probleme, die im Schloss auftreten, zu informieren. In einem Notfall, der eine Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellt, sind zunächst die Rettungsdienste unter der Nummer 112 (Feuerwehr, Stromnotdienst, Polizei) zu benachrichtigen, anschließend ist der Eigentümer zu informieren.

Der Mieter ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der sicherheitsrelevanten Einrichtungen, d. h. der elektrischen und sanitären Anlagen, laufend zu überwachen. Es ist zu beachten, dass ein tropfender Wasserhahn oder eine undichte Toilette zu Überschwemmungen und zusätzlichen Schäden führen sowie den Wasserverbrauch erhöhen können.

Installation Control

Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Vermieter bei der Bereitstellung des Schlosses für regelmäßige technische Inspektionen (Schornsteinfegerinspektionen, sonstige Inspektionen) und das Ablesen der im Schloss angebrachten Zähler zusammenzuarbeiten.. 

Schlüssel, Codes zum Öffnen der Türen

Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters Eingriffe an den Zugangscodes zum Schloss vorzunehmen.

Die Kosten für das Anfertigen von Ersatzschlüsseln – in Notfällen – oder gegebenenfalls für ein neues Schloss aufgrund von Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Nutzung der Eingangstür gehen zusätzlich zu Lasten des Gastes.

Besuche

Die Gäste sind für die Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, hinsichtlich der Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich. Personen, die nicht gemäß dem Mietvertrag Gäste sind, dürfen sich nicht im Schloss aufhalten. Ein längerer Aufenthalt von Besuchern in den Räumlichkeiten erfordert die Benachrichtigung des Vermieters und dessen Zustimmung.

Tiere

Der Aufenthalt von „kleinen Hunden” (mit einem Gewicht bis zu 8 kg) ist gestattet. Der Aufenthalt von Tieren im Schloss ist ausschließlich in den Apartments im Erdgeschoss erlaubt, d. h. im Maler-, Yogi- und Walross-Apartment. Es ist verboten, Tiere auf den Spielplatz (mit Sandboden) mitzunehmen.

Rauchverbot

In den Räumlichkeiten gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei schuldhaftem Auslösen der Brandmeldeanlage wird dem Mieter eine Strafe in Höhe von 500 PLN netto (jeweils) berechnet. Das Rauchen ist außerhalb des Schlosses, am Aschenbecher neben dem Parkplatz unter der Lärche, gestattet.

Feuer machen

Nur an der dafür vorgesehenen Stelle im Schlossgarten, in der vorbereiteten Feuerstelle, erlaubt. Nach Beendigung des Lagerfeuers müssen die Reste unbedingt mit Wasser übergossen werden. Das Lagerfeuer darf die Nachtruhe nicht stören.

Versicherung der Räumlichkeiten

Die Versicherung des Schlosses durch den Eigentümer umfasst weder die Gegenstände des Mieters noch die Haftpflichtversicherung des Mieters. 

Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten

Der Vermieter (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) behält sich das Recht vor, während der regelmäßigen Inspektionen nach vorheriger Terminvereinbarung oder ohne deren Zustimmung, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht und in dringenden Fällen (Gefahr für Leben oder Eigentum). Das Recht zum Betreten des Apartments besteht auch, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Räumlichkeiten vom Gast ohne Auflösung des Vertrags verlassen wurden.

Sicherheit

Der Mieter ist für seine eigene Sicherheit und die seiner Gäste und Besucher während ihres Aufenthalts im Schloss verantwortlich. 

ACHTUNG – Im Schlossgarten befinden sich Felsen und dahinter eine Steilwand. Es besteht Sturzgefahr aus der Höhe. Aus diesem Grund ist bei der Nutzung dieses Teils des Gartens besondere Vorsicht geboten und Kinder müssen ständig beaufsichtigt werden.

Die Nutzung des Spielplatzes ist Kindern nur unter Aufsicht von Erwachsenen und bestimmungsgemäß gestattet.

Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für riskantes Verhalten von Personen, die sich im Schloss aufhalten.

Insbesondere ist es verboten, gesundheitsgefährdende Stoffe wie giftige, explosive und andere illegale Substanzen in den Räumlichkeiten zu lagern.

Nutzung der Gemeinschaftsräume

Die Gäste können die Gemeinschaftsräume des Schlosses nutzen, d. h. den Keller, die Sauna, die Bar und den Bereich für Lagerfeuer. Die Gäste verpflichten sich, die Gemeinschaftsräume mindestens einmal täglich zu reinigen. Die Nutzung der Sauna ist kostenpflichtig. Die Sauna muss mindestens 1 Stunde vor der geplanten Nutzungszeit reserviert werden. Die Reservierung erfolgt über das auf der Website des Schlossbesitzers bereitgestellte Tool. 

Es gelten die Regeln für sicheres Saunieren.

Personen, für die gesundheitliche Kontraindikationen bestehen, dürfen die Sauna nicht benutzen.

Nach der Benutzung der Sauna muss geduscht werden.

Nach der Benutzung der Sauna und der Dusche muss der Raum sauber hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Wasser auf den Böden anderer Teile des Schlosses verteilt wird, da dies zu Unfällen durch Ausrutschen anderer Personen im Schloss führen kann.. 

Die detaillierten Nutzungsbedingungen für die Sauna finden Sie im Anhang – bitte lesen Sie diese vor der Nutzung der Sauna sorgfältig durch.

Ende des Aufenthalts der Gäste

Nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, die Räumlichkeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Die Räumlichkeiten sind sauber und frei von Gegenständen des Mieters zu übergeben. Die Kosten für Reparaturen und Reinigungen, die nicht auf die normale Nutzung der Räumlichkeiten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters.

Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für vom Mieter zurückgelassene Gegenstände. Diese gelten als vom Mieter zurückgelassen und sind zur Entsorgung bestimmt.

Vor dem Verlassen der Räumlichkeiten ist der Mieter verpflichtet, alle Fenster zu schließen und zu überprüfen, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet und alle Wasserhähne zugedreht sind. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung in diesem Bereich entstehen, gehen zu Lasten der Gäste.

SAUNA-NUTZUNGSORDNUNG

  1. Alle Einstellungen an den Saunageräten, insbesondere die Einstellung der Ofenheizung, dürfen nur von den Eigentümern des Schlosses oder von dazu befugten Personen vorgenommen werden. 
  2. Die Sauna darf nur von gesunden Personen genutzt werden, die Anzahl der Personen in der Sauna darf 4 Personen nicht überschreiten. 
  3. Die Sauna darf von volljährigen Personen und Kindern unter Aufsicht von Erwachsenen genutzt werden.
  4. Die Nutzung der Sauna erfordert die Verwendung von Handtüchern, auf denen die Benutzer sitzen oder liegen. Es ist verboten, sich ohne Handtücher direkt auf die Bänke zu setzen/legen.
  5. Es ist verboten, den Ofen mit Wasser oder anderen Mitteln zu übergießen. 
  6. Personen, die sich in der Sauna aufhalten, erklären, dass sie körperlich und gesundheitlich in der Lage sind, diese Art von Behandlungen in Anspruch zu nehmen, und übernehmen die Verantwortung für ihren Gesundheitszustand.
  7. Die Saunabenutzer sind verpflichtet, Ordnung zu halten und den genutzten Raum sauber zu halten.
  8. Vor dem Betreten der Sauna muss man sich mit Seife waschen, um alle Kosmetika und Verunreinigungen vom Körper zu entfernen.
  9. Metallischer Schmuck muss abgelegt werden, um mögliche Verbrennungen zu vermeiden.
  10. In der Sauna darf man keine Brille und keine Kontaktlinsen tragen.
  11. Während des Aufwärmens des Körpers sollten Sie sich je nach Verträglichkeit Ihres Körpers schrittweise von den unteren zu den oberen Bänken bewegen.
  12. Während des Saunagangs sollten Sie versuchen, Ihre Muskeln zu entspannen und eine möglichst große geistige Entspannung zu erreichen: Bleiben Sie ruhig und still.
  13. Nach dem Saunagang wird während der Abkühlungsphase von der Verwendung von Seife abgeraten.
  14. Im Saunabereich ist Folgendes verboten:
  15. a. das Betreten in Kleidung und Schuhen,

    b. die Durchführung kosmetischer Behandlungen,
    c. Lärm und laute Gespräche,
    d. das Mitbringen von Geschirr, Lebensmitteln und fremden Gegenständen,
    e. das Mitbringen von alkoholischen Getränken,
    f. unanständiges Verhalten oder Verhalten, das allgemein als unanständig oder beleidigend angesehen wird,
    g. Rauchen,
    h. Zerstörung und Beschädigung der Ausstattung.

  16. Nach dem Saunagang wird körperliche Anstrengung dringend abgeraten.
  17. Bei Unwohlsein sollten Sie den Raum unverzüglich verlassen.
  18. Die Benutzung der Sauna wird folgenden Personen nicht empfohlen:
    a. unmittelbar nach intensivem Ausdauertraining,
    b. Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
    c. Personen mit Diabetes,
    d. Personen unter Alkoholeinfluss,
    e. Schwangeren,
    f. Frauen während der Menstruation.
  19. Personen, die gegen die Ordnung oder die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen, werden mit zusätzlichen Kosten belastet.
  20. Die Mitarbeiter und Eigentümer der Anlage haften nicht für Unfälle, die durch Nichtbeachtung dieser Hausordnung verursacht werden.
  21. Die aus Sicherheitsgründen zulässige Körpertemperatur in der Trockensauna beträgt 85 °C.
  22. Ein zweimaliger Aufenthalt in der Sauna von jeweils etwa 15 Minuten ist für den Körper ausreichend. Ein längerer Aufenthalt ist gesundheitsschädlich.
  23. Mit der Nutzung der Sauna erklärt sich die Person mit allen oben genannten Punkten der Hausordnung einverstanden.
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Das Schloss in Przesieka

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